Super Greenpass
ab 30.12.2021
Ab 30.12.2021 gelten neue Regelungen für den Zutritt zu Sportanlagen. Voraussetzung für den Zutritt ist der Super Greenpass. Man muss also:
- den Nachweis erbringen können, mindestens eine Impfdosis erhalten zu haben (15 Tage nach der ersten Dosis),
- infolge einer nachgewiesenen Infektion in den letzten 6 Monaten genesen sein und die entsprechende Bescheinigung des Sanitätsbetriebs vorweisen können.
Kinder unter 12 Jahre müssen keinen Green Pass haben!
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